Krankenkassen-Vergleich (GKV)
Die gesetzlichen Krankenkassen bieten einen weitgehend gleichen Leistungskatalog. Unterschiede gibt es beim Zusatzbeitrag, bei Zusatzleistungen und beim Service.
Vergleichstabelle
So setzt sich der Beitrag zusammen
Der Beitrag besteht aus dem allgemeinen Beitragssatz (derzeit 14,6 % des beitragspflichtigen Einkommens) und einem kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Bei Angestellten tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beides je zur Hälfte. Der Zusatzbeitrag wird von den Kassen festgelegt und kann sich ändern, aktuelle Werte findest du bei den Kassen und beim GKV-Spitzenverband.
Rechenbeispiel
Bruttoeinkommen 3.500,00 € pro Monat (unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze). Kasse A hat 2,5 % Zusatzbeitrag, Kasse B 3,1 %. Differenz 0,6 Prozentpunkte = 21,00 € im Monat, davon trägst du als Angestellter die Hälfte: 10,50 € pro Monat, 126,00 € pro Jahr.
Weitere Kriterien
| Kriterium | Beispiele |
|---|---|
| Satzungsleistungen | Zuschüsse zu professioneller Zahnreinigung, Osteopathie, Impfungen, Vorsorge, Homöopathie |
| Bonusprogramme | Prämien für Vorsorge und Gesundheitsverhalten |
| Wahltarife | Selbstbehalt, Prämie, Krankengeld |
| Service | App, Erreichbarkeit, Bearbeitungsdauer, Geschäftsstellen vor Ort |
| Regionale Verfügbarkeit | Nicht alle Kassen sind überall wählbar |
Wechsel der Krankenkasse
- Nach Beitritt bist du in der Regel mindestens zwölf Monate an die Kasse gebunden.
- Erhöht deine Kasse den Zusatzbeitrag, hast du ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats, ab dem die Erhöhung gilt.
- Die neue Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kündigung bei der alten.
- Prüfe vor dem Wechsel, ob du Wahltarife oder Bonusprogramme verlierst.
- Freiwillig Versicherte und Versicherte mit Familienversicherung haben weitere Besonderheiten.
Dies ist eine allgemeine Information und keine individuelle Empfehlung. Konditionen ändern sich häufig. Verbindlich sind immer die aktuellen Angaben des Anbieters. Entscheidend ist, was zu deiner Situation passt.