Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag
Der Sparerpauschbetrag ist der Betrag an Kapitalerträgen pro Jahr, auf den du keine Steuer zahlst.
| Veranlagung | Sparerpauschbetrag pro Jahr |
|---|---|
| Einzelperson | 1.000 € |
| Zusammenveranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner | 2.000 € |
Der Betrag gilt für alle Kapitalerträge zusammen (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne, Fondserträge). Nicht genutzte Beträge verfallen am Jahresende und lassen sich nicht übertragen.
Der Freistellungsauftrag
Mit einem Freistellungsauftrag teilst du deiner Bank mit, bis zu welcher Höhe sie keine Steuer einbehalten soll. Du richtest ihn in der Regel online im Banking oder Broker-Konto ein.
- Aufteilen: Du kannst den Sparerpauschbetrag auf mehrere Banken verteilen. Die Summe aller Aufträge darf den Pauschbetrag nicht übersteigen.
- Nicht genutzte Teile: Erträge werden ohne Auftrag vollständig besteuert. Zu viel gezahlte Steuer holst du dir über die Steuererklärung (Anlage KAP) zurück.
- Änderbar: Du kannst den Auftrag jederzeit anpassen, auch wenn sich Erträge verschieben.
- Kinder: Auch Kinder haben einen eigenen Sparerpauschbetrag.
- Ausländische Anbieter: Sie führen oft keine Steuer ab, sodass der Pauschbetrag erst in der Steuererklärung wirkt.
Beispiel: Ein Anleger hat 300 € Zinsen, 400 € Dividenden und aus Fondsverkäufen 500 € steuerpflichtige Gewinne (nach Teilfreistellung). Summe 1.200 €. Abzüglich 1.000 € Pauschbetrag bleiben 200 € steuerpflichtig, die Steuer beträgt 200 € × 26,375 % = 52,75 €.
Praxis-Tipps
- Aufträge so verteilen, dass sie zu den erwarteten Erträgen pro Bank passen
- Zum Jahresende prüfen, ob bei einer Bank ein Rest ungenutzt bleibt
- Bei höheren Kursgewinnen kann es sich lohnen, den Pauschbetrag durch Teilverkauf und Wiederkauf zu nutzen, aber beachte Kosten und Spread
- Bei jungen Anlegern mit wenig Einkommen ist oft die Günstigerprüfung oder die Nichtveranlagungsbescheinigung interessant
Steuerregeln ändern sich, und im Einzelfall kommt es auf deine persönliche Situation an. Prüfe die Angaben bei deiner Bank, beim Finanzamt oder mit einer Steuerberatung (z. B. Lohnsteuerhilfeverein). Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung.