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Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag

Stand: Oktober 2026 · Bildungsinhalt, keine Steuer- oder Anlageberatung · ohne Gewähr

Der Sparerpauschbetrag ist der Betrag an Kapitalerträgen pro Jahr, auf den du keine Steuer zahlst.

VeranlagungSparerpauschbetrag pro Jahr
Einzelperson1.000 €
Zusammenveranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner2.000 €

Der Betrag gilt für alle Kapitalerträge zusammen (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne, Fondserträge). Nicht genutzte Beträge verfallen am Jahresende und lassen sich nicht übertragen.

Der Freistellungsauftrag

Mit einem Freistellungsauftrag teilst du deiner Bank mit, bis zu welcher Höhe sie keine Steuer einbehalten soll. Du richtest ihn in der Regel online im Banking oder Broker-Konto ein.

Beispiel: Ein Anleger hat 300 € Zinsen, 400 € Dividenden und aus Fondsverkäufen 500 € steuerpflichtige Gewinne (nach Teilfreistellung). Summe 1.200 €. Abzüglich 1.000 € Pauschbetrag bleiben 200 € steuerpflichtig, die Steuer beträgt 200 € × 26,375 % = 52,75 €.

Praxis-Tipps

Steuerregeln ändern sich, und im Einzelfall kommt es auf deine persönliche Situation an. Prüfe die Angaben bei deiner Bank, beim Finanzamt oder mit einer Steuerberatung (z. B. Lohnsteuerhilfeverein). Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung.

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