Steuern auf Kapitalerträge: Überblick
Wer Geld anlegt, zahlt auf die Erträge in Deutschland meist die Abgeltungsteuer. Wie viel am Ende bleibt, hängt von wenigen Stellschrauben ab. Die Reihenfolge der Berechnung ist bei Fonds und ETFs immer dieselbe:
- Ertrag ermitteln (Zinsen, Dividenden, Kursgewinn, Vorabpauschale)
- Teilfreistellung abziehen (bei Aktien-ETFs 30 %)
- Verluste verrechnen
- Sparerpauschbetrag abziehen (1.000 € bzw. 2.000 €)
- Auf den Rest 26,375 % (mit Kirchensteuer rund 27,8 bis 28 %)
Die Seiten im Überblick
- Abgeltungsteuer: Satz, Soli, Kirchensteuer, Günstigerprüfung
- Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag
- Teilfreistellung bei ETFs und Fonds
- Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds
- Verlustverrechnung: Töpfe, Vortrag, Verlustbescheinigung
Beispiel für einen Aktien-ETF-Verkauf
Die Steuerbausteine zusammen
| Baustein | Wirkung |
|---|---|
| Abgeltungsteuer | Pauschal 25 % plus Soli und ggf. Kirchensteuer, zusammen rund 26,375 % |
| Sparerpauschbetrag | Steuerfreie Kapitalerträge bis zur Höhe des Freibetrags |
| Teilfreistellung | Teil der Fondserträge bleibt steuerfrei |
| Verlustverrechnung | Verluste mindern steuerpflichtige Gewinne |
| Vorabpauschale | Jährliche Mindestbesteuerung bei thesaurierenden Fonds |
Beispiel: Aktien-ETF
Bei einem Aktienfonds sind 30 % der Erträge steuerfrei (Teilfreistellung). Von 1.000 € Gewinn bleiben also 700 € steuerpflichtig. Nach Abzug des Freibetrags greift der Steuersatz von 26,375 %. Mit Freistellungsauftrag bleiben Erträge bis zum Freibetrag steuerfrei. Für eigene Zahlen nutze den ETF-Steuerrechner.
Steuern senken im Alltag
- Freistellungsauftrag bei allen Banken verteilen, damit der Freibetrag voll genutzt wird.
- Verluste und Gewinne im Depot im Blick behalten.
- Thesaurierende oder ausschüttende Fonds nach Steuerwirkung prüfen.
Steuerrecht ändert sich. Prüfe die Angaben bei Finanzamt oder Steuerberater.
Häufige Fragen
Muss ich Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben?
In der Regel nicht, wenn die Bank die Abgeltungsteuer einbehält. Es gibt Ausnahmen, etwa bei Auslandsdepots oder der Günstigerprüfung.
Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag?
Er beträgt 1.000 € für Alleinstehende, 2.000 € für Ehepaare. Prüfe die aktuelle Höhe beim Bundeszentralamt für Steuern.