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Steuern auf Kapitalerträge: Überblick

Stand: Oktober 2026 · Bildungsinhalt, keine Steuer- oder Anlageberatung · ohne Gewähr

Wer Geld anlegt, zahlt auf die Erträge in Deutschland meist die Abgeltungsteuer. Wie viel am Ende bleibt, hängt von wenigen Stellschrauben ab. Die Reihenfolge der Berechnung ist bei Fonds und ETFs immer dieselbe:

  1. Ertrag ermitteln (Zinsen, Dividenden, Kursgewinn, Vorabpauschale)
  2. Teilfreistellung abziehen (bei Aktien-ETFs 30 %)
  3. Verluste verrechnen
  4. Sparerpauschbetrag abziehen (1.000 € bzw. 2.000 €)
  5. Auf den Rest 26,375 % (mit Kirchensteuer rund 27,8 bis 28 %)

Die Seiten im Überblick

Beispiel für einen Aktien-ETF-Verkauf

Gewinn 5.000 €. Teilfreistellung 30 %: 3.500 € bleiben. Ein Sparerpauschbetrag von 1.000 € ist noch frei: 2.500 € steuerpflichtig. Steuer = 2.500 € × 26,375 % = 659,38 €. Die Steuer entspricht damit etwa 13,2 % des Gewinns.

Die Steuerbausteine zusammen

BausteinWirkung
AbgeltungsteuerPauschal 25 % plus Soli und ggf. Kirchensteuer, zusammen rund 26,375 %
SparerpauschbetragSteuerfreie Kapitalerträge bis zur Höhe des Freibetrags
TeilfreistellungTeil der Fondserträge bleibt steuerfrei
VerlustverrechnungVerluste mindern steuerpflichtige Gewinne
VorabpauschaleJährliche Mindestbesteuerung bei thesaurierenden Fonds

Beispiel: Aktien-ETF

Bei einem Aktienfonds sind 30 % der Erträge steuerfrei (Teilfreistellung). Von 1.000 € Gewinn bleiben also 700 € steuerpflichtig. Nach Abzug des Freibetrags greift der Steuersatz von 26,375 %. Mit Freistellungsauftrag bleiben Erträge bis zum Freibetrag steuerfrei. Für eigene Zahlen nutze den ETF-Steuerrechner.

Steuern senken im Alltag

Steuerrecht ändert sich. Prüfe die Angaben bei Finanzamt oder Steuerberater.

Steuerregeln ändern sich, und im Einzelfall kommt es auf deine persönliche Situation an. Prüfe die Angaben bei deiner Bank, beim Finanzamt oder mit einer Steuerberatung (z. B. Lohnsteuerhilfeverein). Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Muss ich Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben?

In der Regel nicht, wenn die Bank die Abgeltungsteuer einbehält. Es gibt Ausnahmen, etwa bei Auslandsdepots oder der Günstigerprüfung.

Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag?

Er beträgt 1.000 € für Alleinstehende, 2.000 € für Ehepaare. Prüfe die aktuelle Höhe beim Bundeszentralamt für Steuern.

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