Gesetzliche Rente: So funktioniert sie
Das Umlageverfahren
Die Beiträge der heute Beschäftigten bezahlen die Renten der heutigen Rentner. Du sparst also kein eigenes Kapital an, sondern erwirbst Ansprüche. Der Bund zahlt zusätzlich einen großen Zuschuss aus Steuermitteln. Weil es immer mehr Rentner im Verhältnis zu Beitragszahlern gibt, steht das System unter Druck. Deshalb gilt die gesetzliche Rente als Basis, nicht als Vollversorgung.
Beitragssatz und Bemessungsgrenze
| Größe (2026) | Wert |
|---|---|
| Beitragssatz | 18,6 % des Bruttolohns, je zur Hälfte Arbeitgeber und Arbeitnehmer (je 9,3 %) |
| Beitragsbemessungsgrenze | 8.450 € pro Monat (Einkommen darüber ist beitragsfrei, bringt aber auch keine zusätzliche Rente) |
| Kosten eines Entgeltpunkts | rund 9.661 € Jahresbeitrag (Durchschnittsentgelt × 18,6 %) |
Die Rentenformel
- Entgeltpunkte: Wer ein Jahr lang genau das Durchschnittsentgelt verdient, erhält einen Entgeltpunkt. Das Doppelte gibt zwei, die Hälfte einen halben.
- Zugangsfaktor: 1,0 bei Rente zur Regelaltersgrenze, darunter bei früherem Start (Abschlag), darüber bei späterem (Zuschlag).
- Aktueller Rentenwert: der Wert eines Entgeltpunkts in Euro, wird jeweils zum 1. Juli angepasst. Den aktuellen Wert findest du bei der Deutschen Rentenversicherung.
- Rentenartfaktor: 1,0 für Altersrente.
Beispiel mit angenommenem, nicht aktuellem Rentenwert von 40 € (nur zur Veranschaulichung): 40 Jahre mit durchschnittlichem Verdienst ergeben 40 Entgeltpunkte. 40 × 1,0 × 40 € × 1,0 = 1.600 € brutto im Monat. Setze den tatsächlichen Rentenwert und deine Entgeltpunkte aus der Renteninformation ein.
Altersgrenzen und Abschläge
| Rentenart | Voraussetzung | Hinweis |
|---|---|---|
| Regelaltersrente | Regelaltersgrenze, für Jahrgänge ab 1964: 67 Jahre. 5 Jahre Wartezeit | Keine Abschläge |
| Altersrente für langjährig Versicherte | 35 Jahre Wartezeit, frühestens ab 63 | Abschlag 0,3 % pro Monat vor der Regelaltersgrenze |
| Altersrente für besonders langjährig Versicherte | 45 Jahre Wartezeit | Abschlagsfrei, Altersgrenze steigt gestaffelt |
Wer über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet, erhält für jeden Monat einen Zuschlag von 0,5 %. Seit 2026 gilt außerdem die Aktivrente: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und sozialversicherungspflichtig weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 € im Monat steuerfrei verdienen.
Steuer und Krankenversicherung
Renten werden nachgelagert besteuert. Für Rentenbeginn 2026 sind 84 % der Rente steuerpflichtig, der Anteil steigt für spätere Jahrgänge bis 100 % bei Rentenbeginn 2058. Ob tatsächlich Steuer anfällt, hängt vom Grundfreibetrag und anderen Einkünften ab. Als Rentner zahlst du außerdem Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Weitere Leistungen
- Erwerbsminderungsrente: bei verminderter Arbeitsfähigkeit, oft niedrig. Siehe Berufsunfähigkeitsversicherung.
- Hinterbliebenenrente: Witwen-, Witwer- und Waisenrente
- Renteninformation: kommt jährlich, sie zeigt deine bisherigen Ansprüche und eine Hochrechnung. Prüfe sie auf Lücken und Kontenklärung.
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