Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs
Thesaurierende Fonds und ETFs zahlen nichts aus, sondern legen Erträge im Fonds wieder an. Damit die Besteuerung nicht bis zum Verkauf aufgeschoben wird, setzt das Gesetz einen Mindestertrag an, auf den jedes Jahr Steuer fällig wird: die Vorabpauschale.
Wie wird sie berechnet?
- Basisertrag = Fondswert am Jahresanfang × Basiszins × 0,7
- Die Vorabpauschale ist höchstens so hoch wie der tatsächliche Wertzuwachs des Jahres (plus Ausschüttungen). Bei Verlust ist sie null.
- Ausschüttungen des Jahres werden abgezogen.
- Davon wird die Teilfreistellung abgezogen (30 % bei Aktienfonds).
- Auf den Rest fallen 26,375 % Steuer an (mit Kirchensteuer etwas mehr), soweit nicht der Sparerpauschbetrag reicht.
Der Basiszins wird jährlich vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht und aus der Rendite von Bundeswertpapieren abgeleitet. Für 2026 beträgt er 3,20 % (BMF-Schreiben vom 13.01.2026). In den Niedrigzinsjahren bis 2022 war die Vorabpauschale null, seit 2023 fällt sie wieder an.
Rechenbeispiel (Aktien-ETF, thesaurierend)
Basisertrag = 10.000 € × 3,20 % × 0,7 = 224,00 €. Der Wertzuwachs ist höher, also gilt der Basisertrag als Vorabpauschale.
Nach 30 % Teilfreistellung: 156,80 € steuerpflichtig. Steuer = 41,36 € (ohne freien Sparerpauschbetrag).
Wann und wie wird die Steuer fällig?
- Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen. Die Bank zieht die Steuer dann in der Regel zu Beginn des Folgejahres vom Verrechnungskonto ein.
- Das Konto muss ausreichend gedeckt sein. Ist es das nicht, kann die Bank dies dem Finanzamt melden. Prüfe die Regelungen deines Brokers.
- Mit einem passenden Freistellungsauftrag fällt oft keine Steuer an.
- Wurdest du unterjährig Anleger, wird die Vorabpauschale für jeden Monat vor dem Kauf um ein Zwölftel gekürzt.
Keine doppelte Besteuerung
Die gezahlte Vorabpauschale wird beim späteren Verkauf auf den steuerpflichtigen Gewinn angerechnet. Du zahlst also Steuer früher, aber nicht doppelt. Der Nachteil ist ein Liquiditäts- und Zinseffekt, weil dir das Geld früher fehlt.
Ausschüttende ETFs
Bei ausschüttenden Fonds wird die Vorabpauschale um die Ausschüttung gekürzt, sodass sie meist null ist. Die Ausschüttungen selbst sind jedoch steuerpflichtig (nach Teilfreistellung).
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